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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten: Widerruf der Genehmigung ausnahmsweise möglich

    | Auf Antrag kann das FA ausnahmsweise gestatten, dass die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten erfolgt. Diese Regelung soll u. a. vermeiden, dass Unternehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 UStG mit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer belastet sind. Bei Missbrauchsfällen ist das Finanzamt jedoch befugt, eine unter Widerrufsvorbehalt erteilte Zustimmung zu widerrufen (FG Rheinland-Pfalz 24.11.20, 3 K 1192/18, Rev. BFH: XI R 5/21 ). |

     

    Im Streitfall hatte der Kläger die Gestattung wohl missbräuchlich in Anspruch genommen, um sich nicht gerechtfertigte Liquiditätsvorteile zu verschaffen. Laut Gericht erstreckt sich die Überprüfung gemäß § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO, ob ein solcher Widerruf auszusprechen ist, auch darauf, ob der Steuerpflichtige vereinnahmte Entgelte auch vollständig erklärt hat. Eine Gefährdung des Steueranspruchs rechtfertige somit den Widerruf der Gestattung.

     

    PRAXISTIPP | Zu Streitfällen, bei denen auch ein Missbrauch der Ist-Besteuerung angesprochen ist, liegen bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen vor (FG Berlin 2.3.99, 7254/96; FG Niedersachsen 21.2.08, 16 K 385/06, FG München 24.3.93, 3 K 4102/91). Man darf gespannt sein, wie sich der BFH nun positionieren wird.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2022 | Seite 2 | ID 47651212