· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BMF folgt BFH: Keine umsatzsteuerliche Organschaft bei Schwestergesellschaften
von Georg Nieskoven, Troisdorf
Ausgangsproblematik und Rechtsentwicklung
Ist an der fraglichen Organgesellschaft (OG) der vermeintliche Organträger (OT) nicht selbst beteiligt, sondern halten vielmehr ein oder mehrere Gesellschafter die Anteilsmehrheit an beiden Gesellschaften (Schwestergesellschaften), so war nach bisheriger BFH-Rechtsprechung zu differenzieren:
- Handelte es sich beim fraglichen OT um eine Kapitalgesellschaft, so wurde eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Begründung „gleichgeordneter Schwestergesellschaften“ verneint (BFH 18.12.96, XI R 25/94).
- Eine Schwesterpersonengesellschaft konnte hingegen OT einer verschwisterten Kapitalgesellschaft sein (BFH 17.4.69, V R 123/68).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig