· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Für frisch zubereiteten Kaffee gilt der Regelsteuersatz von 19 %
| Die Frage, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz oder der Regelsteuersatz anzuwenden ist, ist nicht immer einfach zu beantworten. Aktuell hat die OFD Frankfurt zum Steuersatz auf frisch zubereiteten Kaffee Stellung genommen (OFD Frankfurt/M. 4.4.14, S 7222 A - 7 - St 16). |
MERKE | Die OFD Frankfurt hat klargestellt, dass zubereiteter Kaffee nicht als begünstigtes Lebensmittel angesehen wird, sondern lediglich die Lieferung von Kaffeebohnen oder Kaffeepulver. Da also bereits die Lieferung dieser Getränke dem Regelsteuersatz unterliegt, kommt es auf die Abgrenzung einer (eventuell begünstigten) Lieferung und einer sonstigen Leistung nicht mehr an. |
Beachten Sie | Bei Milchmischgetränken kann hingegen der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen (z.B. bei „Latte Macchiato“).