· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Kaffee mit Milch oder Milch mit Kaffee?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Macht es einen Unterschied, Kaffee mit Milch oder Milch mit Kaffee zu verkaufen? Ja, meint das UStG. Je nach Milchanteil unterliegt die Lieferung dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz. Findige Berater sollten daher darauf achten, den Milchanteil entsprechender Produkte bei Bäckereien, Cafés & Co. hoch genug zu gewichten. Der Reingewinn kann so um 12 % der Umsatzerlöse gesteigert werden. |
1. Umsatzsteuer bei Kaffee und Milch
Getränk ist nicht gleich Getränk. Verkauft der Unternehmer einen Kaffee, so handelt es sich um eine Lieferung, welche dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kaffee vor Ort verzehrt oder vom Kunden mitgenommen wird („Coffee to go“). Auch die in der Gastronomie infolge der Coronapandemie eingeführte befristete Senkung der Umsatzsteuer für Restaurationsdienstleistungen in der Zeit vom 1.7.20 bis zum 31.12.22 hat hierauf keine Auswirkung. Denn die Abgabe von Getränken ist von der Begünstigung nach dem Wortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ausgenommen.
Verkauft der Unternehmer hingegen ein Glas Milch, so unterliegt die Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG und der Anlage 2 Nr. 4 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dies gilt aber nur, wenn der Kunde die Milch mitnimmt. Bei Verzehr der Milch innerhalb des Gastronomiebetriebs handelt es sich um eine Restaurationsdienstleistung zum Regelsteuersatz.
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