15.04.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer
Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung anzusehen
| Mit Urteil vom 18.2.25 (15 K 128/21 U) hat das FG Münster entschieden, dass die Lieferung von Mieterstrom aus der eigenen PV-Anlage des Vermieters keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung darstellt. |
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