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  • 02.01.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Massentierhaltung: Wohl keine Steuerermäßigung für an einen Ferkelproduzenten erbrachte Beratungsleistungen

    | Das FG Münster (23.5.22, 5 K 714/20 U; Rev. BFH: XI R 21/22) hat aktuell entschieden, dass durch gegenüber Ferkelproduzenten erbrachte Beratungsleistungen (im Streitfall: Sauenplanführung, Trächtigkeitsberatung, Betriebszweigauswertung und Intensivberatung) nicht selbst der begünstigte Zweck des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG erreicht wird, auch wenn die Leistungen konkret auf den Betrieb des jeweiligen Ferkelproduzenten bezogen sind. Sie unterfallen auch nicht unmittelbar der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 4 UStG). |