22.12.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Rechnungsberichtigung ohne Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer
| Nach Auffassung des FG setzt eine Rechnungsberichtigung bei einem Dauerschuldverhältnis (im Streitfall: Verpachtung von Inventar an eine Pflegeeinrichtung) keine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraus, wenn der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (FG Münster 13.9.16, 5 K 412/13 U; Rev. BFH: XI R 28/16). |
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