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  • 16.03.2020 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsicht: Margenbesteuerung seit 18.12.19 auch bei Geschäftskunden zwingend anzuwenden

    | Während die Margenbesteuerung gegenüber Privatpersonen bereits seit Jahren angewendet wird, bestand bis letztes Jahr bei Geschäftskunden ein Wahlrecht. Wurden Reiseleistungen an einen Unternehmer für dessen betriebliche Zwecke erbracht, so konnte der leistende Unternehmer abweichend von der Margen- auch die für ihn günstigere Regelbesteuerung anwenden. War das empfangende Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, so konnte es die höhere Umsatzsteuer in der Voranmeldung geltend machen. Seit Inkrafttreten des JStG 2019 am 18.12.19 ist dieses Wahlrecht aber nun Geschichte. |