· Fachbeitrag · Umsatzsteuerliche Organschaft
Problempunkt organisatorische Eingliederung: „Patt-Situation-Rechtsprechung“ vor dem Aus?
von Georg Nieskoven, Troisdorf
Der V. Senat des BFH hat im Streitfall eine organisatorische Eingliederung einer Tochter-GmbH in die Mutter-GmbH abgelehnt, obwohl der alleinige Geschäftsführer des Tochterunternehmens zugleich Prokurist und damit leitender Mitarbeiter des Mutterunternehmens war (BFH 7.7.11, V R 53/10). Der BFH hat damit seinen Trend zur restriktiveren Auslegung des Merkmals „organisatorische Eingliederung“ wieder einmal bekräftigt. |
Sachverhalt
An der Tochter-GmbH T waren mit 51 % die M-GmbH und mit 49 % die natürliche Person RH beteiligt. RH war zugleich alleiniger Geschäftsführer der T, Geschäftsführer der M waren zwei andere natürliche Personen. Nach dem Gesellschaftsvertrag der T wurden Gesellschafterbeschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Anstellungsverträgen bedurften dagegen der Zustimmung beider Gesellschafter (M und RH).
Die T hatte mit der M einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen und sich verpflichtet, ihre Geschäfte nach den Weisungen der M zu führen. In einer „Konzernrichtlinie“ war zudem ein abgestimmter Wareneinkauf vereinbart und vorgesehen, dass die T der M ihre Daten zu Umsatz, Wareneinkauf und Kontenbeständen wöchentlich zu melden hatte. Eine Geschäftsführungsordnung sah darüber hinaus vor, dass außerordentliche Geschäfte wie der Erwerb oder die Veräußerung von Anlagevermögen > 10.000 DM bzw. der Abschluss oder die Änderung von Anstellungsverträgen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedurften (zur Gesellschafterversammlung einer GmbH vgl. Blöse in GStB 12, 89 ff.).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig