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  • 22.07.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuerzahler

    Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge sind bis zum 30.9.15 zu stellen

    | Wurden Unternehmer in 2014 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet und möchten sie diese wieder erstattet haben, muss der Antrag spätestens am 30.9.2015 in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingehen. Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt. |