· Fachbeitrag · Umwandlungen
Vorsicht geboten: Beim Rechtsformwechsel geht schnell ein Gewerbeverlust verloren
von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart
| Eine böse Überraschung erlebten ein Steuerpflichtiger und sein Berater bei der Ausgliederung eines Gewerbebetriebs aus einer GmbH auf eine KG. Der gewerbesteuerliche Verlust ging verloren, obwohl die KG das identische Gewerbe fortführte und hinter ihr dieselben Personen standen, die zuvor auch Gesellschafter der GmbH waren (BFH 17.1.19, III R 35/17, Abruf-Nr. 209253 ). |
1. Sachverhalt
Eine GmbH, deren Geschäftsbetrieb die Entwicklung von Hard- und Software im Bereich der Netzsicherheit war, gründete eine KG. Die GmbH war alleinige Kommanditistin und auch Alleingesellschafterin der gleichzeitig gegründeten Komplementär-GmbH, die an der KG vermögensmäßig nicht beteiligt war.
Durch entsprechenden Vertrag wurde der Geschäftsbetrieb der GmbH mit Wirkung zum 29.12.09 auf die KG ausgegliedert. Die Ausgliederung erfolgte gemäß § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG zu Buchwerten. In der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Jahres 2009 begehrte die KG die Feststellung eines vortragbaren Gewerbeverlusts zum 31.12.09 von rund 9 Mio. EUR, der bereits vorher bei der GmbH angefallen war. Infolge einer Außenprüfung lehnte das FA die Feststellung des Gewerbeverlusts ab. Die dagegen erhobene Klage hatte im Ergebnis keinen Erfolg.
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