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  • 10.05.2016 · Fachbeitrag · Unterhaltszahlungen

    Mindert Elterngeld außergewöhnliche Belastung in voller Höhe?

    | Zu den Bezügen einer unterhaltsberechtigten Person, die die als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Unterhaltsleistungen mindern, gehört auch das gesamte Elterngeld. Die Minderung tritt gemäß § 33a Abs. 1 S. 5 EStG damit nicht nur in dem Maße ein, in dem das vereinnahmte Elterngeld den monatlichen Sockelbetrag von 300 EUR übersteigt, sondern in vollem Umfang (so zumindest FG Münster 26.11.15, 3 K 3546/14 E, rkr.; so auch schon FG Sachsen 21.10.15, 2 K 1175/15, rkr.). |