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  • 13.04.2018 · Nachricht · Veräußerungsverluste

    Verlustrealisierung bei Veräußerung wertloser Aktien

    | Sofern tatsächlich zivilrechtlich und wirtschaftlich ein Rechtsträgerwechsel eintritt, kann auch die Übertragung wertloser Aktien zwischen fremden Dritten zu einem symbolischen Preis den Veräußerungstatbestand des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG erfüllen und zu einer Verlustrealisierung führen. Nach Auffassung des FG München steht jedenfalls § 42 AO der steuerlichen Anerkennung der Übertragung wertloser Aktien nicht entgegen (FG München 17.7.17, 7 K 1888/16, Rev. Az. BFH: VIII R 9/17). |