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  • 07.09.2021 · Nachricht · Verbilligte Überlassung

    Vorsicht bei günstiger Vermietung aufwendig gestalteter Wohngebäude an Angehörige

    | Die verbilligte Vermietung eines Objektes ist nach § 21 Abs. 2 S. 2 EStG unschädlich, wenn das Entgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Eine Kürzung der Werbungskosten unterbleibt und eine Einkunftserzielungsabsicht bei Dauermietung wird unterstellt. Das FG Baden-Württemberg (22.1.21, 5 K 1938/19; Rev. BFH: IX R 17/21) hat das in einem aktuellen Fall aber anders gesehen. Danach soll in Fällen der Vermietung eines aufwendig gestalteten Wohngebäudes – trotz Erfüllung der 66 %-Grenze – die Einkunftserzielungsabsicht durch eine Totalüberschussprognose dargelegt werden. |