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  • · Nachricht · Vermieter

    Grundsteuererlass bei Mietausfällen in 2016 - Stichtag 31.3.17 im Blick haben!

    | Bei erheblichen Mietausfällen in 2016 kann unter gewissen Voraussetzungen ein teilweiser Erlass der Grundsteuer beantragt werden - allerdings nur noch bis zum 31.3.17. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Diese liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % möglich. In geeigneten Fällen kann man als Steuerberater mit dieser Nachricht bei seinen Mandanten punkten! |

    Quelle: ID 44547953