· Fachbeitrag · Vermieter
Zur Bindungswirkung einer Bescheinigung für Bauaufwendungen im Sanierungsgebiet
| Für in einem Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegene Gebäude sind erhöhte Absetzungen für Abnutzungen möglich. Dabei muss der Steuerpflichtige die Voraussetzungen für das Gebäude und die Maßnahmen durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachweisen. Zu der Bindungswirkung dieser Bescheinigung hat der BFH nun Stellung genommen ( BFH 22.10.14, X R 15/13, Abruf-Nr. 174685 ). |
Zur Wirkungsweise der Bescheinigung
Die Bindungswirkung erstreckt sich vor allem auf die Feststellung, ob
- das Gebäude in einem Sanierungsgebiet belegen ist,
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