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  • 27.10.2017 · Nachricht · Vermietung und Nießbrauch

    Finanzierungskosten als vorweggenommene Werbungskosten?

    | Finanzierungskosten in Zusammenhang mit dem Erwerb eines weiteren 50%igen Anteils an einem Vermietungsobjekt, das mit einem lebenslangen Nießbrauch belastet ist, um dadurch das Alleineigentum zu begründen, sind als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (FG Baden-Württemberg 25.4.17, 5 K 763/15; Rev. BFH: IX R 20/17). |