· Nachricht · Vermietung und Verpachtung
Aufteilung der Schuldzinsen bei der Finanzierung gemischt genutzter Grundstücke über ein Girokonto
| Für die Abziehbarkeit von Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Gebäuden, die teilweise eigengenutzt und teilweise fremd vermietet werden, kommt es entscheidend auf die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel an. Das FG Baden-Württemberg hält die kurzfristige Durchleitung von Darlehen über ein Girokonto wegen der damit verbundenen Vermischung für den Nachweis der tatsächlichen Mittelverwendung für schädlich. Dies gilt selbst dann, wenn die Anschaffungskosten unmittelbar nach der Gutschrift der jeweiligen Darlehen taggleich mit Einzelüberweisungen beglichen werden (FG Baden-Württemberg 29.10.18, 10 K 782/17; Rev. BFH: IX R 34/19 ). |
PRAXISTIPP | Der BFH hat die Revision im NZB-Verfahren zugelassen, sodass er nun auch seine Rechtsprechungsgrundsätze für die vorliegende Konstellation erweitern kann. Ungeachtet dessen sollte man solche Vorgänge in der Praxis besser über zwei getrennte Konten abwickeln, da die angesprochenen Nachweisschwierigkeiten immer zulasten des Mandanten gehen. |