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  • 29.08.2016 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Disagio bei Marktüblichkeit sofort abziehbar

    | Ein Disagio ist nur dann nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich nicht im Rahmen des am aktuellen Kreditmarkt Üblichen hält. Wird ein Disagio mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten vereinbart, indiziert dies laut BFH aber die Marktüblichkeit (BFH 8.3.16, IX R 38/14, Abruf-Nr. 186613 ). |