26.05.2015 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung
Einkunftserzielungsabsicht bei zunächst unbebautem Grundstück
| Ein Werbungskostenabzug ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn zwischen dem Erwerb des Grundstücks und der Erzielung von Einnahmen mehrere Jahre verstreichen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Steuerpflichtige auch in dieser Zeit die ernsthafte Absicht hat, das Objekt zu vermieten. Je länger die Zeitspanne zwischen dem Beginn des Werbungskostenabzugs und der Einnahmenerzielung andauert, desto größer werden regelmäßig die Zweifel an der Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen (FG München 24.7.14, 15 K 2527/12, Rev. BFH: IX R 9/15). |
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