01.07.2015 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung
Fahrten zu Mietobjekten: Entfernungspauschale oder Reisekosten?
| Das FG Berlin-Brandenburg (11.2.15, 7 K 7084/13) hat entschieden, dass der Abzug von Kosten für Fahrten zu mehreren Vermietungsobjekten im Rahmen der Einkünfte aus V+V jeweils auf die Entfernungspauschale beschränkt sein kann, wenn sich an den Vermietungsobjekten jeweils der quantitative und qualitative Mittelpunkt der auf das betreffende Objekt bezogenen auf die Einkünfteerzielung gerichteten Tätigkeit befindet. |
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