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  • 01.03.2017 · Fachbeitrag · Verschwiegenes Vermögen

    Zinslauf bei Hinterziehungszinsen zur Schenkungsteuer

    | Laut FG Münster ist in die Berechnung des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungsteuer neben den Anzeige- und Erklärungsfristen auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einzubeziehen (FG Münster 24.11.16, 3 K 1627/15 Erb u. 3 K 1628/15 Erb, n.rkr.). |