· Nachricht · Verzögerungen bei der Finanzverwaltung
Elektronische KSt-Erklärung 2016: Formulare im ElsterOnline-Portal wohl erst am 25.7.17 vorhanden!
| Schon wieder läuft es bei der Finanzverwaltung nicht rund. Nach 2015 hat die Finanzverwaltung erneut Probleme, die Formulare für die elektronische Körperschaftsteuererklärung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Das ist vor allem für Unternehmen ärgerlich, die nun warten müssen, bis das Programm läuft, oder auf kommerzielle Software-Anbieter ausweichen müssen (siehe Hinweis auf ELSTERWEB). Mit der verzögerten Bereitstellung der Formulare verlängert sich damit die vom BdSt geführte „EDV-Flop-Liste“. |
Zum Hintergrund
Im Einzelnen: Nach dem Gesetz hätten die Körperschaftsteuererklärungen für das Jahr 2016 eigentlich bis zum 31. Mai elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Doch das war den Unternehmern in diesem Jahr über ElsterOnline nicht möglich (Unternehmer konnten die Frist also nur bei Verwendung eines entsprechenden Software-Produkts wahren!), da die Finanzverwaltung das erforderliche Programm-Modul zur Übersendung der KSt-Erklärungen voraussichtlich erst am 25.7.17 bereitstellt. Erst dann können Unternehmer über das ELSTER-Online-Portal die Erklärung elektronisch an das Finanzamt senden. Grund für die Verzögerung seien erst spät abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren und umfangreiche Jahresanpassungen, so die Finanzverwaltung. Dieses Problem war bereits 2015 aufgetreten: Auch damals hatte die Verwaltung die elektronischen Formulare erst Ende Juli bereitstellen können.
Der Bund der Steuerzahler prüft regelmäßig, wie die EDV-Projekte in der Finanzverwaltung laufen. Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass auch die Finanzverwaltung moderner wird. Allerdings verlangt der Gesetzgeber häufig, dass die Steuerzahler in Vorleistung gehen und verpflichtet Bürger und Unternehmer zur elektronischen Übermittlung oder Antragstellung. Der BdSt sagt eindeutig: Genau wie die Steuerzahler muss dann aber auch die Finanzverwaltung ihre Pflichten erfüllen und Programme rechtzeitig zur Verfügung stellen!
Quelle: Pressemitteilung des BdSt vom 1.6.17