15.05.2018 · Nachricht · Wechsel des Besteuerungsregimes
Keine Tarifbegünstigung für außerbilanziell hinzuzurechnende Verschmelzungsgewinne
| Die Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG gilt nicht für außerbilanziell hinzuzurechnende Ergebnisse aus der Verschmelzung einer GmbH auf eine KG. Die Erhöhung der Einkünfte der Personengesellschaft gemäß § 7 UmwStG wegen eines höheren Ansatzes des Wertes der im Wege der Verschmelzung auf die KG übergegangenen Wirtschaftsgüter bleibt insoweit ohne Einfluss (FG Münster 28.8.17, 3 K 1256/15 F, Rev. BFH: IV R 13/17). |
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