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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Häusliches Arbeitszimmer: Kosten trotz Poolarbeitsplatz abziehbar

    | Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 EUR abziehbar, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Mit dem Kriterium „kein anderer Arbeitsplatz“ hat sich nun das Finanzgericht Düsseldorf beschäftigt und entschieden, dass ein Poolarbeitsplatz eines Betriebsprüfers nicht zwingend ein anderer Arbeitsplatz ist ( FG Düsseldorf 29.2.12, 7 K 3963/11 E, Abruf-Nr. 121455 ). |

     

    Im entschiedenen Fall erledigte ein Betriebsprüfer alle organisatorischen Arbeiten, Prüfungsvorbereitungen und Berichtsanfertigungen im häuslichen Arbeitszimmer, hinzu kam die Durchführung mehrerer Prüfungen. Das Finanzamt suchte der Betriebsprüfer zweimal monatlich auf, um mit dem PC ans Netz zu gehen, Prüfungsberichte abzugeben und Post zu holen. Da ihm ein Poolarbeitsplatz (30 Plätze für rund 80 Betriebsprüfer) zur Verfügung stand, erkannte das Finanzamt den Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 EUR nicht an - zu Unrecht, wie das FG Düsseldorf jetzt entschied.

     

    MERKE | Grundsätzlich ist ein anderer Arbeitsplatz im Sinne der Abzugsbeschränkung jeder zum Arbeiten bestimmte Platz. Die Abzugsbeschränkung setzt also keinen eigenen, räumlich abgeschlossenen Arbeitsbereich voraus. Auch ein Raum, den sich der Steuerpflichtige mit weiteren Personen teilt, kann ein anderer Arbeitsplatz sein. Allerdings kommt nur ein büromäßig ausgestatteter anderer Arbeitsplatz in Betracht. Die Erforderlichkeit eines häuslichen Arbeitszimmers entfällt nur dann, wenn der andere Arbeitsplatz so beschaffen ist, dass der Steuerpflichtige auf das häusliche Arbeitszimmer nicht angewiesen ist.

    Beachten Sie | Ein anderer Arbeitsplatz ist nach Ansicht des FG Düsseldorf aber nur dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige für die nötigen Büroarbeiten jederzeit auf einen für ihn nutzbaren Arbeitsplatz zugreifen kann. Muss der Steuerpflichtige jeden Morgen mit anderen Mitarbeitern einen Wettkampf um den letzten verfügbaren Arbeitsplatz austragen, steht ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 219 | ID 34284580