· Fachbeitrag · Werbungskosten
Private Telefonkosten bei längerer Auswärtstätigkeit
| Aufwendungen für private Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche anfallen, können als Werbungskosten abzugsfähig sein ( BFH 5.7.12, VI R 50/10, Abruf-Nr. 123803 ). |
Im Streitfall führte ein Marinesoldat während eines längeren Auslandseinsatzes an den Wochenenden 15 Telefongespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 EUR. Diese Kosten machte er in seiner Einkommensteuererklärung vergeblich als Werbungskosten geltend. Das FG gab der Klage des Steuerpflichtigen jedoch statt. Die Revision des FA wies der BFH nun als unbegründet zurück.
Wichtig | Zwar handelt es sich bei den Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts etwa mit Angehörigen und Freunden regelmäßig um steuerlich unbeachtliche Kosten der privaten Lebensführung. Nach einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aber aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Die dafür anfallenden Aufwendungen können deshalb abweichend vom Regelfall als beruflich veranlasster Mehraufwand der Erwerbssphäre zuzuordnen sein.