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  • 26.07.2016 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Umzugskosten trotz Zeitersparnis unter einer Stunde abziehbar

    | Ein Umzug kann auch dann ausnahmsweise beruflich veranlasst sein, wenn die Zeitersparnis weniger als eine Stunde beträgt. Es genügt, wenn die Tätigkeitsstätte durch den Umzug zu Fuß erreicht werden kann (FG Köln 24.2.16, 3 K 3502/13, Abruf-Nr. 186286 ). |