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  • 31.05.2013 · Fachbeitrag · Wertpapierverluste

    Verkaufspreis muss Transaktionskosten übersteigen

    | Eine steuerrelevante Veräußerung von Wertpapieren liegt nur dann vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten übersteigt. Da diese Auffassung des BMF spätestens ab dem 1.4.13 anzuwenden ist, können etwaige Verluste grundsätzlich nicht mehr in den Verlustverrechnungstöpfen der Banken berücksichtigt werden (BMF 9.10.12, IV C 1 - S 2252/10/10013). |