17.02.2025 ·
Checklisten aus GStB · Jahresabschluss · 2024
Diese Checkliste bietet Ihnen das Rüstzeug für die rechtssichere und routinierte Erstellung des Anhangs von (mittel-)großen GmbH. Um
die vielfältigen Anforderungen sicher zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren, brauchen Sie verlässliche Konzepte und konkrete Handlungsanweisungen, die Sie "abhaken" und als Nachweis ablegen können. Unsere Checkliste Anhang (mittel-)große GmbH bringt mehr System, Struktur und Kontrolle in Ihren Arbeitsalltag.
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17.02.2025 ·
Checklisten aus GStB · Jahresabschluss · 2024
Diese Checkliste bietet Ihnen das Rüstzeug für die rechtssichere und routinierte Erstellung des Anhangs (kleine GmbH). Um die vielfältigen Anforderungen sicher zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren, brauchen Sie verlässliche Konzepte und konkrete Handlungsanweisungen, die Sie „abhaken“ und als Nachweis ablegen können. Unsere Checkliste Anhang kleine GmbH bringt mehr System, Struktur und Kontrolle in Ihren Arbeitsalltag.
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05.02.2025 · Nachricht aus GStB · Umsatzsteuer
Nach Auffassung des FG München (30.1.24, 5 K 1078/23; Rev. BFH V R 4/24) stellt die Überlassung von Standplätzen zum Anbieten von Kfz auf Automärkten eine Vermietungsleistung i. S. d. § 4 Nr. 12 S. 1. Buchst. a UStG dar. Die Leistungen sind nach Überzeugung des FG aber gemäß § 4 Nr. 12 S. 2 UStG von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift ist u. a. die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nicht befreit.
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05.02.2025 · Nachricht aus GStB · Kommanditgesellschaft
Das FG Düsseldorf (15.11.24, 10 K 1055/20 F, n. rkr.) musste darüber befinden, ob Verluste aus der Beteiligung an einer Fondgesellschaft ausgleichsfähig sind oder ob ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG vorlag. Das Gericht folgte letztlich der Einschätzung des Finanzamts, dass die Verluste aus einem vorgefertigten Konzept resultierten, welches steuerliche Vorteile in Form von negativen Einkünften ermöglichen sollte. Das FG sah die Gestaltung als modellhaft an und stufte die ...
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05.02.2025 · Nachricht aus GStB · Außergewöhnliche Belastungen
Der BFH hat mit Urteil vom 21.11.24 (VI R 1/23) entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.
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