Mit einer streng am Wortlaut und am Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung orientierten Auslegung hat der BFH die Gewährung der Tarifbegünstigung des § 34 EStG verweigert, wenn die außerordentlichen über einen längeren Zeitraum angesammelten Einnahmen in zwei in etwa gleich großen Raten in unterschiedlichen Veranlagungsjahren zufließen (BFH 2.8.16, VIII R 37/14, DStR 16, 2016, Abruf-Nr. 190261 ).
Das Finanzministerium Baden-Württemberg bringt eine Initiative zur Besteuerung zeitlich befristeter Nebentätigkeiten ins Rollen. Danach sollen Aushilfskräfte z. B. bei Wein- oder Volksfesten nicht erst im Nachhinein ...
Existiert für das betrieblich genutzte Kfz kein inländischer Bruttolistenpreis und ist das Fahrzeug auch nicht mit einem anderen Modell bau- oder typengleich, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen.
Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Die Einkünfte aus der Pensionskasse, die der betrieblichen Altersversorgung dient, unterliegen dann vielmehr dem regulären Einkommensteuertarif (BFH 20.9.16, X R 23/15).
Arbeiter des Gesamthafenbetriebs Hamburg haben grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte. Der Hafen Hamburg stellt für Gesamthafenarbeiter vielmehr ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr.
Die steuerliche Denkmalförderung genießt den Ruf einer der „letzten Steuer-Sparoasen“ auf deutschem Boden (Kaligin, DStR 08, 1763). Sie eröffnet sowohl bei Erwerbs- als auch bei Privatnutzung von Baudenkmälern ...
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Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist der Beruf eines zugelassenen Rentenberaters mit einem der Katalogberufe „Rechtsanwalt“, „Steuerberater“ oder „Steuerbevollmächtigter“ nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG nicht vergleichbar (FG Düsseldorf 31.8.16, 2 K 3950/14 G; Rev. BFH: VIII R 26/16).