· Fachbeitrag · Abfindung
Abfindung und Sozialplan - das gehört in die Bemessungsgrundlage
von FA für Arbeitsrecht Jörg Steinheimer und Rechtsanwältin Sonia Cloppenburg, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnberg
| Bei der Frage, welche Kriterien in die Berechnung der Abfindungshöhe im Rahmen eines Sozialplans einfließen müssen, eröffnet die Rechtsprechung Arbeitgebern einen weiten Ermessenspielraum. Das bestätigt eine aktuelle Entscheidung des LAG München. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie den Spielraum rechtssicher nutzen und worauf Sie achten müssen. |
Allgemeines zum Sozialplan
Ein Sozialplan ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen (§ 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG). Unter folgenden Voraussetzungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat zu informieren (§ 111 BetrVG), mit ihm einen Interessenausgleich zu suchen und einen Sozialplan zu erstellen (§ 112 BetrVG):
- Im Betrieb werden mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, und
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