Stellt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer 50 Tage lang frei, damit er sich in dieser Zeit voll einer Fortbildungsmaßnahme widmen kann, rechtfertigt das nicht die Vereinbarung einer Bindungsdauer von fünf Jahren. Dies gilt nach Ansicht des LAG Niedersachsen selbst dann, wenn der Arbeitgeber für die Fortbildung zusätzlich Studiengebühren in nicht unerheblicher Höhe trägt.
Steht fest, dass ein Arbeitnehmer im Hinblick auf einen oder mehrere Vergütungsbestandteile niedriger vergütet wurde als diejenige Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit ...
Muss der Arbeitgeber im Falle einer Absonderungsanordnung für die Lohnfortzahlung aufkommen, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aufgrund einer Quarantäne nicht erbringen konnte? Mit dieser Frage hat sich das ...
Die Tätigkeit eines Übungsleiters – hier Fußballtrainer – erfüllt die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses, wenn die für ein Arbeitsverhältnis typische persönliche Abhängigkeit besteht, so das ArbG ...
Ein Arbeitnehmer, der sich in der Passiv- oder Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, wird nicht sachfremd benachteiligt, wenn der Arbeitgeber nur an die noch aktiv Beschäftigten eine ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Zeiten der Rufbereitschaft als solche sind anders als die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft keine vergütungspflichtige Arbeitszeit. Zu diesem Schluss ist das LAG Niedersachsen nach Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände gelangt. Es hat den Anspruch des Arbeitnehmers auf gesetzlichen Mindestlohn für die Zeit der Rufbereitschaft verneint.