Bereits 2017 hatte das BMF Stellung genommen zu der Frage, wie der steuerfreie und steuerpflichtige Arbeitslohn bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit zu ermitteln ist. Nun hat es mit Schreiben vom 08.10.2024 nachgelegt, auch um bestehenden Richtlinienregelungen der Finanzverwaltung in Bezug auf die Lohnsteuertabellen Rechnung zu tragen. Das Schreiben gibt durch eine Vielzahl von Beispielen Hilfestellungen in der Lohnsteuerpraxis. Die vier wesentlichen Neuerungen des ab 2025 geltenden neuen Schreibens ...
Damit keine Verspätungs- oder Säumniszuschläge entstehen, müssen die monatlichen Anmeldungen rechtzeitig übermittelt und bezahlt werden. Mit der folgenden Übersicht haben Arbeitgeber alle Termine 2025 im Griff.
Das BMF hat sein bisheriges Schreiben zum Ausstellen der Lohnsteuerbescheinigung vom 09.09.2019 aktualisiert und an zwischenzeitlich geänderte Regelungen angepasst. Das Schreiben ist ab dem Kalenderjahr 2025 anzuwenden.
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. Auch 2025 ist dies so. Und der Überblick über alle Änderungen fällt wie immer schwer.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, übernehmen viele Arbeitgeber für motivierte Arbeitnehmer die Studienkosten und bezahlen diese direkt an die Hochschule. Spätestens in der Lohnbuchhaltung stellt sich dann ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells erfüllt das „Zusätzlichkeitserfordernis“ des § 8 Abs. 4 EStG nicht, wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert wird. Die auf den 01.01.2020 rückwirkende gesetzliche Legaldefinition des Zusätzlichkeitserfordernisses in § 8 Abs. 4 EStG durch das Jahressteuergesetz 2021 stellt eine zulässige unechte Rückwirkung dar. So sieht es das FG Rheinland-Pfalz.