30.01.2013 · Fachbeitrag · Abfindung
Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer kurz vor Rentenbeginn
| Ein Sozialplan darf nach einem Urteil des EuGH zwar eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Bei der Berechnung der Entlassungsabfindung darf aber nicht auf den möglichen Bezug einer Altersrente wegen Behinderung abgestellt werden. |
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