02.06.2014 · Fachbeitrag · Altersteilzeit
Blockmodell: Anspruch des Arbeitgebers auf Zuschuss verbessert
| Arbeitgeber können von der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zum Aufstockungsbetrag für in Altersteilzeit freigestellte Arbeitnehmer beantragen. Dieser ist auch dann zu zahlen, wenn die Stelle mit einem bisher Arbeitslosen neu besetzt wird, der weniger arbeitet als der ausgeschiedene Arbeitnehmer. Mit diesem Urteil verschafft das BSG Arbeitgebern mehr Spielraum für subventionierte Altersteilzeit-Regelungen. |
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