· Fachbeitrag · Altersversorgung
Betriebsrente: Versicherungsmathematischer Abschlag rechtens
| Sieht eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der üblichen „festen Altersgrenze“ Abschläge vor, liegt darin keine unerlaubte Benachteiligung wegen einer Behinderung. Das hat das BAG im Fall eines Schwerbehinderten entschieden. |
In den Augen des BAG liegt keine gegen das AGG verstoßende Benachteiligung wegen einer Behinderung vor:
- Eine unmittelbare Benachteiligung nach § 3 Abs. 1 AGG scheidet aus, weil die Abschläge nicht an die Behinderteneigenschaft anknüpfen. Auch andere Arbeitnehmer können früher in Rente gehen.
- Ebenso scheidet eine mittelbare Benachteiligung nach § 3 Abs. 2 AGG aus. Liegen die Voraussetzungen eines frühen Renteneintritts auch bei nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern vor, müssen diese ebenfalls Abschläge hinnehmen (BAG, Urteil vom 13.10.2016, Az. 3 AZR 439/15, Abruf-Nr. 189282).
Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 3 | ID 44326261