· Fachbeitrag · Altersversorgung
Gleiches Recht für eingetragene Lebenspartnerschaft
| Eingetragene Lebenspartner sind hinsichtlich ihrer Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung genauso zu behandeln wie Verheiratete. Dieses Fazit lässt sich aus einer Entscheidung des EuGH ziehen. |
Begründung des EuGH: Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die niedriger sind als diejenigen, die bei bestehender Ehe gezahlt werden, können eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellen (Urteil vom 10.5.2011, Rs. C-147/08; Abruf-Nr. 111632).
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 95 | ID 27334660