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  • 23.02.2018 · Nachricht · Altersversorgung

    Hinterbliebenenversorgung: Altersabstandsklausel ist rechtens

    | Sieht eine Altersabstandsklausel vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das AGG verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Das hat das BAG klargestellt. |