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  • 29.07.2014 · Fachbeitrag · Altersversorgung

    Tarifliche Nachtzulage kann Betriebsrente erhöhen

    | Eine tarifliche Nachtzulage, die für regelmäßig geleistete Nachtarbeit gezahlt wird, gehört zum versorgungsberechtigten Einkommen einer Betriebsrentenzusage, wenn darin auf das „durchschnittliche tariflich bzw. einzelvertraglich vereinbarte Bruttomonatsentgelt“ während eines Referenzzeitraums von 36 Monaten abgestellt und die Zulage nicht ausgenommen wird. Im Urteilsfall erhöhte sich dadurch die betriebliche Altersrente um rund zehn Prozent von 1.253 Euro auf 1.379,16 Euro brutto monatlich (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 13.3.2014, Az. 2 Sa 401/13; Abruf-Nr. 150281 ). |