31.01.2022 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Corona-Pandemie als „Unglücksfall“ nach R 3.11 Abs. 2 LStR?
| Ein Leser fragt, ob Arbeitgeber die Auswirkungen der Corona-Pandemie als „Unglücksfall“ oder „Notfall“ im Sinne von R 3.11 Abs. 2 LStR betrachten können, sodass sie eine steuerfreie Beihilfe an Arbeitnehmer bis zu 600 Euro zahlen dürfen. |
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