· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Überlassung von betrieblichen Smartphones an Arbeitnehmer vertraglich richtig regeln
von Rechtsanwalt Thorsten Leisinger, WTS Steuerberatungsges. mbH, Frankfurt am Main
| In vielen Unternehmen locken Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit einem betrieblichen Smartphone. Die Überlassung ist attraktiv, da auch die Privatnutzung steuerfrei bleiben kann. Damit später keine Konflikte oder evtl. Schadenersatzansprüche auftreten, sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer bei der Übergabe des Smartphones eine Vereinbarung schließen. |
Steuerliche Rahmenbedingungen zur privaten Nutzung
Betriebliche Telekommunikationsgeräte wie Smartphones, Handys, Laptops, Tablets etc. kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerfrei auch zur ausschließlichen privaten Nutzung überlassen. Diese Möglichkeit eröffnet § 3 Nr. 45 EStG. Davon werden auch Zubehör und die Kosten für den Mobilfunkvertrag umfasst (Details in LGP 6/2018, Seite 95 → Abruf-Nr. 45225331).
Ausdrückliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 45 EStG ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht und dass das Smartphone dem Arbeitgeber gehört. Der Arbeitgeber muss Eigentümer oder Leasingnehmer sein. Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) können ein betriebliches Smartphone steuerfrei privat nutzen.
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