· Fachbeitrag · Arbeitnehmerüberlassung
Fehlende Aufträge: Keine Verrechnung von Minusstunden und Annahmeverzug während Wartezeit
| Zeitarbeitsunternehmen fehlen immer wieder Aufträge, sodass sie ihre Arbeitnehmer nicht an Entleiher vermitteln können. Sie greifen dann zu folgendem Kniff: Die Minusstunden werden mit Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnet. Oder die Wartezeiten auf einen neuen Auftrag werden nicht vergütet. Diese Praxis ist unzulässig. |
Plusstunden auf Arbeitszeitkonto um beschäftigungslose Zeiten gekürzt
Das LAG Berlin-Brandenburg hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Zeitarbeitsunternehmen eine Sachbearbeiterin bei verschiedenen Entleihern einsetzte. Sie erhielt unabhängig von ihren Einsatzzeiten eine regelmäßige monatliche Vergütung. Grundlage dafür war eine vertraglich vereinbarte monatliche Arbeitszeit. Das Zeitarbeitsunternehmen erfasste auf einem Arbeitszeitkonto ihre tatsächlichen Arbeitszeiten und berücksichtigte auch Zeiten, in denen die Sachbearbeiterin nicht eingesetzt werden konnte. Bei fehlenden Einsätzen ergaben sich auf dem Konto Minusstunden.
Beachten Sie | Nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags (MTV) dürfen Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto nicht einseitig mit Minusstunden verrechnet werden. Vielmehr ist die Arbeitszeit an die des Kunden anzupassen. Und das Arbeitszeitkonto ist durch Freizeitentnahme auszugleichen.
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