· Fachbeitrag · Arbeitsentgelt
Arbeitgeber muss Raucherpausen nicht vergüten
| Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Raucherpausen zu vergüten. Eine betriebliche Übung entsteht nicht, wenn der Arbeitgeber über eine lange Zeit die Raucherpausen zeitlich nicht erfasst und keinen Lohn abgezogen hat ( LAG Nürnberg, Urteil vom 21.7.2015, Az. 7 Sa 131/15, Abruf-Nr. 179643 ). |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Die rechtssichere Aufzeichnung von Arbeitszeiten in der Praxis“, LGP 9/2015, Seite 159
- Beitrag „Unfallversicherung zahlt nicht bei Sturz während Raucherpause“, LGP 7/2013, Seite 110
Quelle: Ausgabe 10 / 2015 | Seite 166 | ID 43607729