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  • · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt

    Arbeitgeber muss Raucherpausen nicht vergüten

    | Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Raucherpausen zu vergüten. Eine betriebliche Übung entsteht nicht, wenn der Arbeitgeber über eine lange Zeit die Raucherpausen zeitlich nicht erfasst und keinen Lohn abgezogen hat ( LAG Nürnberg, Urteil vom 21.7.2015, Az. 7 Sa 131/15, Abruf-Nr. 179643 ). |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Unfallversicherung zahlt nicht bei Sturz während Raucherpause“, LGP 7/2013, Seite 110
    Quelle: Ausgabe 10 / 2015 | Seite 166 | ID 43607729