· Fachbeitrag · Arbeitsentgelt
Die b„Top 10“ rund um das Thema Überstunden und Überstundenvergütung
von RA Dirk Helge Laskawy, FAArbR, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Leipzig
| Das Thema Überstunden wirft viele Fragen bei Arbeitgebern auf: Wann und von wem kann man Überstunden verlangen? Wie sind Überstunden zu vergüten? Sind Pauschalierungsabreden zulässig? Anlass genug, die zehn wichtigsten Fragen darzustellen und Fomulierungshilfen anzubieten. |
1. Was sind Überstunden?
Als Überstunden oder Überarbeit werden die Stunden bezeichnet, die über die vereinbarte bzw. regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers kann sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Fehlt es an einer konkreten Regelung, gilt die im Betrieb üblicherweise geleistete Arbeitszeit als regelmäßige Arbeitszeit.
WICHTIG | Im Gegensatz dazu wird der Begriff Mehrarbeit in der Regel für Zeiten verwendet, die über die gesetzliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) hinausgehen.
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