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  • 30.09.2013 · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt

    Equal pay für Leiharbeitnehmer bei Sonderzahlungen

    | Leiharbeitnehmer haben aus dem Gesichtspunkt des Equal pay Anspruch auf dieselben Leistungen wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Das gilt nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein auch für Sonderzahlungen. Wird die Sonderzahlung an eine Stichtagsregelung geknüpft, so ist der Anspruch nach der Entscheidung nur gegeben, wenn der Arbeitnehmer am Stichtag in dem betreffenden Unternehmen eingesetzt war (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.5.2013, Az. 2 Sa 398/12; Abruf-Nr. 132244 ). |