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  • 24.10.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt

    LAG Hamm: Keine Vergütung für Praktikum im Einzelhandel

    | Das LAG Hamm entschied den Fall einer Arbeitnehmerin, die im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit über acht Monate 1.728 Stunden als unbezahlte Praktikantin in einem Einzelhandelsbetrieb tätig war. Das LAG versagte einen Vergütungsanspruch in Höhe von 17.281,50 Euro. Begründung: Trotz verwertbarer Verkäufertätigkeiten sei kein Arbeitsverhältnis begründet worden (LAG Hamm, Urteil vom 17.10.2014, Az. 1 Sa 664/14; Abruf-Nr. 143065 ; rechtskräftig). |