· Fachbeitrag · Arbeitsentgelt
Mindestlohn richtig berechnen und bei Unterschreitung noch in diesem Jahr reagieren
| Ab dem 1. Januar 2015 gilt der neue Mindestlohn (siehe LGP 10/2014, Seite 179 ). Nachfolgend zeigt „LGP“, wie der Mindestlohn richtig berechnet wird und welche Gestaltungsmöglichkeiten dabei bestehen. Zudem erfahren Arbeitgeber und Lohnabrechner, welche Maßnahmen sie noch in diesem Jahr ergreifen sollten. |
Berechnung des maßgeblichen Mindestlohns
Nach dem Gesetzeswortlaut beträgt der Mindestlohn 8,50 Euro je Zeitstunde. Dies bedeutet, dass die Vergütung pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde zu zahlen ist. Da vom Grundsatz her sämtliche Arbeitsverhältnisse erfasst werden, gilt der Mindestlohn auch bei einem festen monatlichen Entgelt.
Beachten Sie | Bei einem fixen Monatslohn kann zunächst auf die vertraglich geschuldete Arbeitszeit abgestellt werden. Maßgeblich ist allerdings der Betrag, der sich ergibt, wenn der Monatslohn durch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit geteilt wird. Im Endeffekt darf die ausgezahlte Vergütung je Arbeitsstunde den Mindestlohn nicht unterschreiten.
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