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  • · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt

    Urlaub kann Provisionsausgleich auslösen

    | Wer im Vertrieb auf Provisionsbasis arbeitet und regelmäßig Provisionen erhält, dem muss der Arbeitgeber beim Urlaubsentgelt auch Provisionsverluste ausgleichen, die sich infolge der Urlaubsabwesenheit ergeben. So will es der EuGH. Zwei Berechnungsmethoden kommen dabei in Betracht. |

     

    Streit um Ausgleich für entgangene Geschäfte durch Urlaub

    Ein britischer Arbeitnehmer verlangte vom Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich für den Ausfall neuer provisionspflichtiger Geschäfte, die er während seines Urlaubs vom 19. Dezember 2011 bis 3. Januar 2012 nicht abschließen konnte. Im Dezember 2011 erhielt er neben dem Grundgehalt von 1.222,50 Pfund Sterling (GBP) Provisionen in Höhe von 2.350,31 GBP, während er im Durchschnitt des Jahres 2011 monatliche Provisionen von 1.912,67 GBP bezog.

     

    Da der Arbeitnehmer während des Urlaubs keine Provisionen verdienen konnte, war sein Gehalt in den Monaten nach dem Urlaub geringer. Er klagte auf weitere Urlaubsvergütung, da die während seines Urlaubs erhaltenen Provisionen unzureichend seien. Diese habe er bereits vor seinem Urlaub erarbeitet.