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  • 05.11.2013 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Ablehnung einer Bewerberin wegen „Kind, 7 Jahre alt!“

    | Ein Arbeitgeber hatte im Lebenslauf einer zurückgewiesenen Bewerberin vermerkt, dass sie ein minderjähriges Kind hat. Die Mutter klagte auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung. Das LAG Hamm gab ihr Recht. |