· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Aufzeichnungspflichten bei Vertrauensarbeitszeit
von RA Dr. Christian Schlottfeldt, www.arbeitszeitkanzlei.de, Berlin
| Die Vertrauensarbeitszeit verzichtet auf strenge Vorgaben von Lage bzw. Verteilung der Arbeitszeit und ermöglicht Arbeitnehmern, weitgehend eigenverantwortlich ihre Arbeitspflichten zu erfüllen. Wie aber können ohne betriebliche Zeiterfassung die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten in der betrieblichen Praxis erfüllt werden? Der folgende Beitrag zeigt die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und wie er die arbeitszeitgesetzliche Aufzeichnungspflicht „vertrauensarbeitszeitnah“ handhaben kann. |
Begriff der Vertrauensarbeitszeit
Die Vertrauensarbeitszeit ist durch folgende Kriterien gekennzeichnet:
- Der Betrieb verpflichtet den Arbeitnehmer nicht dazu, die geleistete Arbeitszeit zu erfassen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig